COPD und Rehabilitation - Haushaltshilfe
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Haushaltshilfe

Haushaltshilfe bei Krankenhausbehandlung oder Rehabilitation
Leistungsgrundlage ist § 38 SGB V. Anspruch auf Haushaltshilfe kann wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistungen, einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder wegen einer Mutter-Kind-Kur bestehen, wenn wegen einer dieser Leistungen die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Auch wenn aus medizinischen Gründen die Mitaufnahme mit einem Kind im Krankenhaus notwendig ist, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe.

 

 

 

 

 

Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt diesen weiterführen kann. Eine Ausnahme hiervon bilden Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesen Fällen gilt die Altersgrenze nicht.

 

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