Die Pneumologische Rehabilitation ist eine umfassende Intervention, die aufgrund des Erkennens der individuellen Probleme des Einzelnen ein spezielles Therapieprogramm gestaltet, das neben körperlichem Training und Schulung v.a. auf eine Änderung des Verhaltens abzielt. Hierdurch soll das psychische und physische Befinden des Rehabilitanden mit einer chronischen Atemwegserkrankung verbessert und eine langfristige Änderung hin zu einem gesundheitsbewussteren Lebensstil gefördert werden. Dies spiegelt sich auch in der entsprechenden Datenlage mit Evidenzgrad A wider:
Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit
Verhaltentrainig
Verbesserung von Kraft und Ausdauer der Beinmuskulatur (Armmuskulatur Evidenzgrad B)
Reduzierung von Krankenhausaufenthalts- und Krankheitstagen bzw. Krankenhaus-Einweisungen
Steigerung der Lebensqualität
Verbesserung der psychischen Komponenten wie Angst und Depression
Reduzierung der Atemnot
Verzicht auf das Zigaretten-Rauchen, falls dies noch nicht geschehen ist. Erfahrungen zeigen, dass Betroffene weit weg vom Alltag leichter die Kraft für einen Rauchstopp aufbringen.
Bei sauerstoffpflichtigen COPD-Patienten: Ermittlung des Sauerstoffbedarfs und damit der Versorgung in Ruhesituationen, bei Belastung und in der Nacht.
Hat Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme einer Kinder-Reha bestätigt, übernehmen Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Beihilfeträger sämtliche Kosten.
Zuzahlungen, wie sie für Erwachsenen geltend sind, müssen Kinder und Jugendliche nicht geleistet werden. Das gild bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Eine Zuzahlung für ambulante Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung wird nicht gefordert, da gemäß § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB VI eine Zuzahlung nur für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu leisten ist.
Freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Außerdem für Rentner und Hausfrauen ohne eigenes Einkommen sowie Kinder.
Es sei denn, eine der folgenden Träger ist vorrangig zuständig:
Rentenversicherung: Sie zahlt für diejenigen, die als Arbeitnehmer rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit lang waren
Unfallversicherungen und Berufsgenossenschaften zahlen nach einem Arbeitsunfall. Dazu zählt auch der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, in die Schule oder den Kindergarten und zurück.
Das Versorgungsamt ist zuständig für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte, sowie für Opfer von Gewalt.
Beihilfestellen tragen die Kosten für Angehörige des öffentlichen Dienstes, soweit kein anderer Anspruch besteht.
Bei Waisen und Halbwaisen der Rentenversicherungsträger.
Sollte es sich nicht eindeutig klären lässt, wer für die Kostenübernahme zuständig ist, ist jede der genannten Stellen dazu gesetzlich verpflichtet (SGB IX), den Antrag entgegen zu nehmen und verwaltungsintern die Zuständigkeit zu klären.Alle Anträge und Widersprüche sind bis dahin mit Eingang bei einer dieser Stellen rechtswirksam.
Die Rentenversicherungsträger übernehmen die Kosten nicht:
bei akuten Erkrankungen und Infektionskrankheiten (hier ist die Krankenkasse zuständig).
wenn die Aussicht auf eine spätere Erwerbsfähigkeit nicht verbessert werden kann.
wenn das Kind unter Verhaltensstörungen leidet und sich nicht in die Gemeinschaft einordnet.
wenn zuvor durchgeführte Kinderheilbehandlungen ohne triftigen Grund abgebrochen wurden.
Zwischen dem Erhalt des Bewilligungsbescheides und dem Antritt der Rehabilitation vergeht meistens nur kurze Zeit. Mit der Bescheiderteilung ist die akute Rehabilitationsbedürftigkeit festgestellt worden, deshalb kann Ihr Rentenversicherungsträger einer Verschiebung des Anreisetermins auf einen späteren Zeitpunkt grundsätzlich nicht zustimmen.
Nach Paragrafen 2, Absatz 1 Nummer 15a, 8 Absatz 1 des 7. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) stehen Personen, die auf Kosten eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, unter Unfallversicherungsschutz.
Dies gilt aber nicht für jedwede Aktivität während der Kur, sondern nur, wenn ein spezifischer sachlicher Zusammenhang gerade zu den durchgeführten Reha-Maßnahmen besteht. Risiken, die einem Versicherten in dessen Freizeit begegnen, sind, wie auch zu Hause, nicht vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst.
Private Ausflüge während des Kur-Aufenthalts gehörten nicht dazu – ebenso wenig wie man bei privaten Unternehmungen nach Feierabend unfallversichert sei.
Die nachfolgenden Leistungen können zusätzlich beantragt werden:
Reisekosten werden bei den verschiedenen Leistungsträgern unterschiedlich gehandhabt. Informieren Sie sich vor Antritt der Rehamaßnahme beim Ihrem zuständigen Kostenträger.
Übergangsgeld bei ambulanter Rehabilitation.
Auch bei einer ganztägig ambulanten Rehabilitation besteht ein Anspruch auf Übergangsgeld, wenn die Voraussetzungen des § 65 SGB IX i. V. m. § 20 SGB VI erfüllt sind.
Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dieses in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in ...".
Viele Rehabilitationseinrichtungen bieten Fahrdienste an, die die Versicherten vom Krankenhaus oder Wohnort abholen. Falls kein Fahrdienst vorhanden ist, benötigen Sie einen Krankentransportschein vom Arzt und können die Fahrt selbstständig mit einem Fahrdienst organisieren.
Die Erstattung der Reisekosten wird bei den verschiedenen Leistungsträgern unterschiedlich gehandhabt. Es ist wichtig, sich vor Antritt der Rehamaßnahme beim zuständigen Kostenträger zu informieren. In der Regel verschicken die Leistungsträger mit den Reha-Informationen auch ein Merkblatt zu den Reisekosten.