COPD und Rehabilitation - Kur und Reha Infobereich
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Kur und Reha Infobereich

Rehabilitation

1. Was ist eine "ambulante" Kur?

Die ambulante Vorsorge- oder Rehabilitations-Kur bezeichnete man früher als "offene Badekur". Sie heißt jetzt offiziell "Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten" (SGB V, § 23 Abs. 2). Bei dieser ambulanten Kurform dürfen Sie selbst den Kurort und die Unterkunft wählen. Natürlich muss der Arzt Ihre Wahl befürworten.

Ambulante Kuren können von den Kostenträgern im Abstand von drei Jahren genehmigt werden.

2. Was ist eine "stationäre" Kur bzw. eine "Anschlussheilbehandlung"?

Stationäre Heilmaßnahmen in einer Kurklinik werden als "stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur" bzw. als "stationäre Anschlussrehabilitation" (AHB) bezeichnet . Sie entspricht der klassische Form der Kur. Über die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme entscheidet der Kostenträger auf Antrag Ihres Arztes.

Solche "stationären Kuren" sind nur in Einrichtungen möglich, mit denen der Kostenträger eine entsprechende Vereinbarung hat. Er bestimmt deshalb Zeitpunkt und Ort.Bedenke Sie das bei Ihrer sogenannten freien Wahl der Kureinrichtung

In der Regel werden alle Kosten übernommen. Nur die Zuzahlungen (siehe Punkt 3) muss der Patient selbst tragen.

Normalerweise dauert eine "stationäre Kur" drei Wochen, es sei denn, die Art der Krankheit erfordert von vornherein eine längere Behandlung.Stellt sich während der "Kur" herausstellt, dass eine längere Behandlung medizinisch notwendig ist wird sie verlängert.

Eine solche Kur wird für die gleiche Krankheit in der Regel nur alle vier Jahre bewilligt.

3. Muss ich wirklich noch zum Kur- oder Badearzt ?

Keiner kennt sich mit den Heilmitteln und Anwendungen im Kurort so gut aus, wie die ansässigen Badeärzte. Es ist deshalb vorgeschrieben, dass Sie sich nach Eintreffen im Kurort bei einem der Kur- oder Badeärzte vorstellen. Dazu bringen Sie den Bericht Ihres Hausarztes mit, wenn er nicht schon vorab zugesandt wurde.

Der Badearzt verordnet auf Grund der Kurempfehlung des Hausarztes, seiner Kenntnis der örtlichen Kurmittel und seiner eigenen Untersuchungsergebnisse die Kuranwendungen. Erst mit dieser Verordnung werden Sie bei den entsprechenden Therapeuten behandelt.

Für die Dauer Ihrer Kur ist der Badearzt Ihr Ansprechpartner. Er ist auch verantwortlich für die Verträglichkeit der Anwendungen. Am Ende muss er Ihnen einen Bericht für Ihren Hausarzt mitgeben, in dem über das Ergebnis der Kur berichtet wird und der weitere Empfehlung für Ihre medizinische Betreuung nach der Kur enthält.

4.Was ist sonst noch zu beachten?

Regeln Sie die Frage der Kostenübernahme immer vor Antritt der Kur! Klären Sie in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und ob Sie zunächst vorleisten müssen. Die Übernahme der Kurkosten hat übrigens keinen Einfluss auf ihre spätere Rente.

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