COPD und Rehabilitation - Entgeldfortzahlung bei Kuren
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Entgeldfortzahlung bei Kuren

Die Voraussetzungen
  • Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen.
  • wenn ein Aufenthalt in einer Rehabilitations- bzw. Vorsorgeeinrichtung medizinisch notwendig ist, und sie von einem Träger der Sozialversicherung oder sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt wurde.
  • Voraussetzung,die Rehabilitationsmaßnahmen wird stationär durchgeführt.
  • Nach Beendigung der Maßnahme besteht nur dann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wenn der Arbeitnehmer noch arbeitsunfähig ist.
  • Eine Schonzeit die ärztlich verordnet ist,ohne das der Arbeitnehmer arbeitunfähig ist, erfüllt den Anspruch nicht.
  • Leistung
    Ein Anspruch besteht auf 100 Prozent des eigentlichen Arbeitsentgeltes.
  • Urlaubstage werden bei notwendigen Kuren , für die Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht,nicht abgezogen.
  • Kein Anspruch
    Sollte der Arbeitnehmer sich allerdings nur einige Stunden am Tag in der Klinik aufhalten ,und in einem Hotel übernachten, so besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ,so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

 

 

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