Die Dauer der Leistung bestimmt sich nach der Dauer der verursachenden Leistung, z. B. der Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes.
Seit dem 1. Januar 2004 muss zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe eine Zuzahlung geleistet werden. Diese beläuft sich auf 10 Prozent der Kosten pro Leistungstag, jedoch mindestens 5,- und höchstens 10,- Euro täglich. Dies gilt nur für volljährige Versicherte.
Hilfen bei der Vermittlung von Haushaltshilfen geben die Familienpflegestationen von Caritas und Diakonie, sowie die gemeinnützigen und privat-gewerblichen ambulanten Pflegedienste.
Empfehlenswertes zum Thema Haushaltshilfe der Rheumazentrale.de
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