COPD und Rehabilitation - Kur abgelehnt
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Kur abgelehnt

Jede beantragte Kur muss vor ihrer Bewilligung durch eine neutrale ärztliche Institution auf ihre medizinische Erfordernis hin überprüft werden. Diese "Begutachtung" geschieht in der Regel schriftlich allein auf der Grundlage der vorliegenden Krankenakten.Eine zusätzliche körperliche Untersuchung beim Amts- oder Vertrauensarzt kann jedoch verlangt jederzeit werden.

Sollte eine vom Hausarzt befürwortete Kur , allein auf Grund der Krankenakten abgelehnt werden, sollte man auf jeden Fall gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und auf eine persönlichen Untersuchung und Begutachtung beim Amts oder Vertrauensarzt bestehen. Insbesondere gilt dies, wenn der Arzt einen Klimawechsel oder den Aufenthalt in einen entfernten Kurort für die Heilung für erforderlich hält, die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger aber nur eine "wohnortnahe Maßnahme" bewilligt.

 
Bei Ablehnung des Kurantrages hilft Widerspruch

Häufigster Grund der Krankenkassen, um eine Reha- oder Vorsorgemaßnahme abzulehnen:
"Die wohnortnahen Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft". Wird ein Kurantrag abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch oder ein persönliches Vorsprechen bei der Kasse. Dazu hat man einen Monat Zeit. Eine nochmalige ärztliche Stellungnahme über Dringlichkeit
und die medizinische Notwendigkeit der Kur erhöht die Aussicht auf Erfolg.

 

 


Ein Brief an die Krankenkasse sollte folgende Sätze enthalten.
  • Ich bin mit der Ablehnung meines Kurantrages nicht einverstanden.
  • Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom (Datum) für
    meinen Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach
    § 23,2 SGB V vom (Datum) ein.
  • Ich bitte Sie, den damals beigefügten Arztbericht und die neuerliche
    Stellungnahme noch einmal genau zu überprüfen.
    Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich um eine Leistung der
    Krankenkassen handelt, die alle drei Jahre gewährt werden kann.

Immerhin:

80 Prozent aller zunächst abgelehnten Kuranträge werden dann doch noch von den Krankenkassen akzeptiert.
(Quelle: Deutscher Heilbäderverband e.V.)

 

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