Ihr behandelnder Arzt, muss Ihnen die Dringlichkeit einer Kur bescheinigen, er kann mit Ihnen einen Kurort auszuwählen, in dem die geeigneten Kurmittel zur Verfügung stehen. Auch ein Betriebs- oder Vertrauensärzte kann eine Kur in die Wege leiten.
Wenn Sie es aus ihrer Sicht aus gesundheitlichen Gründen notwendig halten eine Kur zu machen ,lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten . Je nach Schwere und Phase der Krankheit wird er eine ambulante oder stationäre Kur empfehlen. Beide "Maßnahmen" dauern gewöhnlich drei Wochen.
Die Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherer ist dann Ihr nächster Ansprechpartner nach dem Arzt. Mit ihnen müssen sie klären, ob die Kosten für die "Kur" von der Krankenkasse oder von einem anderen Sozialversicherungsträger getragen werden. Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie auch alle Antragsformulare, die für die Bewilligung Ihrer "Maßnahme" erforderlich sind.
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